Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Green Energy Co., Ltd

1、Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen Green Energy Co., Ltd. (nachfolgend als „Green Energy“ bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) zum Zeitpunkt der Bestellung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen werden von Green Energy nur schriftlich anerkannt.

 

2、Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss mit Green Energy dar. Der Eingang der Bestellung wird von Green Energy per E-Mail bestätigt, wobei die detaillierten Informationen (Auftragsbestätigung) aufgeführt werden. Diese Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert lediglich über den Eingang der Bestellung.

2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder Green Energy mit der Ausführung der Bestellung beginnt.

2.3 Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen von Green Energy sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich.

 

3、Preise

3.1 Alle im Vertrag festgelegten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

3.2 Green Energy führt keine Montage und Installation der Produkte durch, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die erforderlichen Montagearbeiten, Installationen und Befestigungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Produkte liegen in der Verantwortung des Kunden.

3.3 Bei Kostensteigerungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschaffungspreise, Löhne, Material- und Frachtkosten, Sozialversicherungs- und andere staatliche Gebühren, Versicherungsprämien, Steuern und sonstige Kosten, ist Green Energy berechtigt, die an den Kunden zu zahlenden Preise entsprechend anzupassen. Preis-, Zoll-, Kosten-, Zuschlags- und Steuererhöhungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

4、Zahlung

4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die entsprechenden Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum gemäß den von Green Energy festgelegten Zahlungsmethoden zu bezahlen. Die Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ist eine Ausschlussfrist. Green Energy kann jederzeit eine Vorauszahlung verlangen oder die vollständige Zahlung der Bestellung vor dem Versand der Produkte.

4.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung in Euro. Eine Verrechnung, Abzüge, Zurückbehaltung oder Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Green Energy (unabhängig vom Grund) sind nicht zulässig.

4.3 Falls die vollständige Zahlung gemäß Punkt 4.1 nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, befindet sich der Kunde unverzüglich in Verzug und Forderungen werden sofort fällig. Der Kunde hat die Verzugszinsen gemäß Punkt 4.1 zu zahlen.

4.4 Wenn der Käufer die Zahlung verzögert, insolvent ist oder liquidiert wird, werden die Forderungen von Green Energy sofort fällig.

 

5、Lieferung

5.1 Die Produkte werden an den in der Bestellung angegebenen Ort geliefert.

5.2 Green Energy bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten, jedoch stellt dies in keinem Fall einen Ausschlusszeitpunkt dar.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung durch Green Energy anzunehmen. Wenn der Kunde die Annahme verweigert oder nicht die erforderlichen Informationen oder Anweisungen zur Lieferung bereitstellt, liegt das Risiko für die Produkte beim Kunden.

5.4 Die Produkte sollten nicht länger als zwei (2) Wochen gelagert werden, und das Risiko trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Lagerkosten in Höhe von 10% des Rechnungswerts der Produkte zu tragen. Dies beeinträchtigt nicht das Recht von Green Energy, gemäß dem Vertrag oder geltendem Recht vom Kunden die Erfüllung und/oder Entschädigung zu verlangen.

5.5 Falls der Kunde die Produkte nicht innerhalb der in Punkt 5.3 festgelegten Frist annimmt, entfällt die Lieferverpflichtung, und Green Energy ist berechtigt, die betreffenden Produkte an Dritte frei zu liefern.

5.6 Sollte Green Energy aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage sein, die vertraglichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, ist Green Energy berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Form von Schadensersatzverpflichtung aufzulösen.

5.7 Wenn Green Energy aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die vereinbarten Produkte zu liefern, ist Green Energy berechtigt, ähnliche Produkte zu liefern.

 

6、Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle von Green Energy gelieferten und noch ausstehenden Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge einschließlich Zinsen das ausschließliche Eigentum von Green Energy.

6.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt für die von Green Energy gelieferten Produkte und darf nur im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs weiterverkauft oder verwendet werden. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die betreffenden Produkte nicht verpfänden oder irgendwelche anderen Rechte daran bestellen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Green Energy unverzüglich schriftlich über jegliche drohende gerichtliche Zahlungsverzögerungen oder drohende Insolvenz, Liquidation, Pfändung oder Zwangsvollstreckung durch Dritte zu informieren.

 

7、Gewährleistung; Haftung

7.1 Die vom Hersteller der Produkte an Green Energy gegebene Garantie gilt für die gelieferten Produkte. Green Energy selbst gewährt keine Garantie.


7.2 Green Energy übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verzögerungsschäden, entgangene Einsparungen, Datenverlust oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung, Stillstand oder Nichterfüllung von Verpflichtungen. Eine Haftung für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Informationen oder Ratschlägen, die von Green Energy oder in Green Energy’s Auftrag bereitgestellt wurden, ist ebenfalls ausgeschlossen.


7.3 Falls Green Energy aufgrund höherer Gewalt (Situationen, die die Vertragserfüllung beeinträchtigen, wie Diebstahl, Krieg, Epidemien, Streiks) nicht in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen und diese Situation länger als drei Monate andauert, ist Green Energy berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht aufzulösen.


7.4 Höhere Gewalt bezieht sich auf Situationen, die die Vertragserfüllung behindern und von Green Energy nicht kontrolliert werden können. Beispiele dafür sind Diebstahl, Krieg, Epidemien, Streiks, Feuer, Schnee, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Lieferprobleme seitens der Lieferanten. Es handelt sich hierbei also keinesfalls um abschließende Beispiele.


7.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Green Energy von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

8、Mängel

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich bei Lieferung zu überprüfen und zu prüfen, ob die gelieferten Produkte den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Falls Mängel festgestellt werden, müssen diese auf dem Lieferschein vermerkt werden.

8.2 Sofern bei der Überprüfung gemäß Punkt 8.1 keine Mängel festgestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Andernfalls gelten die Waren als genehmigt.

 

9、Anwendbares Recht

9.1 Das deutsche Recht findet ausschließlich Anwendung auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Green Energy und dem Kunden.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Green Energy und dem Kunden ist das zuständige Gericht in Kassel, Deutschland.